Der Gesetzgeber definiert die terminlichen Bedingungen für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrages nach § 10 EStG sehr genau. Demnach muss zum Stichtag 31.12. eine Verfügungsgewalt über die gezeichneten Wertpapiere bestehen.
Die Anleihen können erst bei einer gültigen Zeichnung des PV-Invest Green Bond 2023, welche erst durch das Einlangen des unterfertigten Zeichnungsscheines und des Zahlungseingangs zu Stande kommt, zur Auslieferung freigegeben werden. Da auch die Auslieferung Zeit in Anspruch nimmt, können Anleihen, die nach dem 1. Dezember 2023 gezeichnet werden, NICHT mehr rechtzeitig ausgeliefert werden.
Ansprechpartnerin Medien & Investoren
Heidrun Quendler BSc.
PV-Invest GmbH
+43 (0) 463 / 218073 – 23
heidrun.quendler@pv-invest.com
Wichtig!
Es ist somit zwingend erforderlich, dass sowohl Ihr Zeichnungsschein sowie der Zahlungseingang bis spätestens 1. Dezember 2023 bei uns einlangen.