Der Gesetzgeber definiert die terminlichen Bedingungen für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrages nach § 10 EStG sehr genau. Demnach muss zum Stichtag 31.12. eine Verfügungsgewalt über die gezeichneten Wertpapiere bestehen.

Die Anleihen können erst bei einer gültigen Zeichnung der Anleihen, welche für den PV-Invest Green Bond erst durch das Einlangen des unterfertigten Zeichnungsscheines und des Zahlungseingangs zu Stande kommt, zur Auslieferung freigegeben werden. 

Information: Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit nun aufgehoben und ab dem Jahr 2027 sind Investitionen in Wertpapiere nicht mehr begünstigt. Das heißt, im Jahr 2026 kann der Vorteil letztmalig in Anspruch genommen werden. Nutzen Sie heuer noch einmal die Chance und sparen Sie Steuern mit einer Investition in die PV-Invest Anleihe!

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