Der Gesetzgeber definiert die terminlichen Bedingungen für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrages nach § 10 EStG sehr genau. Demnach muss zum Stichtag 31.12. eine Verfügungsgewalt über die gezeichneten Wertpapiere bestehen.
Die Anleihen können erst bei einer gültigen Zeichnung der Anleihen, welche für den PV-Invest Green Bond erst durch das Einlangen des unterfertigten Zeichnungsscheines und des Zahlungseingangs zu Stande kommt, zur Auslieferung freigegeben werden.
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